Informationen über erblichen Brust- und Eierstockkrebs BRCA I und BRCA II
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
auch Männer können Brustkrebs bekommen und das genetische Merkmal tragen und vererben !
Sie haben es sicherlich auch schon einmal in der Zeitung gelesen oder im Fernsehen gehört, dass Brustkrebs in einem Teil der Fälle vererbbar ist. Das Gleiche gilt auch für manche Krebserkrankung der Eierstöcke. Angelina Jolie hat dadurch, dass sie mit Ihrer Veranlagung und ihren prophylaktischen Operationen an die Öffentlichkeit gegangen ist das Thema gesellschaftsfähig gemacht.
Diese Frau ist zu bewundern, und viele Frauen werden ihr das Leben verdanken.
Heute kann man genetische Untersuchungen durchführen, um diese Veranlagung festzustellen. Es handelt sich um die sogenannten BRCA-I und BRCA-II Merkmale (breast cancer – auf Englisch: Brustkrebs).
Solche Untersuchungen sind nur dann sinnvoll, wenn in einer Familie Brust- und/oder
Eierstockkrebserkrankungen in relativ jungem Alter und/oder gehäuft vorgekommen ist.
Diese Untersuchungen sind über unsere Praxis möglich.
Sie sollten allerdings nur dann durchgeführt werden, wenn Sie vor einer solchen Blutuntersuchung ausführlichste Gespräche über dieses Thema mit Herrn Dr. de Haan oder Frau Strasser geführt haben.
In der Vergangenheit sind gerade von ärztlicher und psychologischer Seite viele Bedenken gegenüber diesen Untersuchungen geäußert worden. Der Mensch hätte auch ein Recht auf Unwissenheit. Dahinter steckt zum Einen die Sorge, dass einzelne Menschen vielleicht die Belastung solch einer Diagnose nicht ertragen könnten, aber es steckt ebenfalls dahinter die Unsicherheit der Ärzte und Psychologen.
Wir sind der Meinung, dass wir Ärzte bei einem über 90%-igem Krebsrisiko im Laufe eines Lebens schon aus haftungsrechtlichen Gründen auf eine Information über dieses Thema nicht verzichten können. Erforderlich sind lange Gespräche, die auch die seelische Dimension der Problematik umfassend beinhalten müssen.
Bei dem Vorliegen einer erblichen Veranlagung zu Brust- oder Eierstockkrebs sind regelmäßige Untersuchungen bereits in jungem Alter sehr wichtig (Ultraschall, Röntgenuntersuchung und Kernspintomographie der Brüste; letztere erhalten nur die Frauen in der MHH in Hannover, die das Erbmerkmal tragen).
Unseres Erachtens sollten sich betroffene Frauen darüber Gedanken machen, ob eine Entfernung des Brustdrüsenkörpers ohne den Hautmantel und gleichzeitig eine kosmetische Operation mit Einlage von körpereigenem Material oder aber auch Silikon eine Möglichkeit ist. Wir haben damit gute Erfahrungen gesammelt. Wir könnten Kontakte zu betroffenen Patientinnen herstellen.
Bei bestimmten Frauen, die Träger der BRCA-Merkmale sind, empfehlen wir nach den Wechseljahren die Entfernung der dann funktionslosen Eierstöcke. Dies kann durch einen kleinen Eingriff (Bauchspiegelung) geschehen. Vor dieser Operation sollten die Eierstöcke regelmäßig durch Ultraschall überwacht werden.
Auch Männer können das Erbmerkmal tragen, weitergeben und selbst an Brustkrebs erkranken. Wir beraten und untersuchen auch Männer.
Nach entsprechender Aufklärung hat natürlich jeder aus einer Familie mit gehäuft auftretenden Brustkrebserkrankungen das Recht zu entscheiden, ob die genetische Untersuchung gewünscht wird oder nicht. Man sollte immer bedenken, dass diese Untersuchungen letztendlich Konsequenzen für die ganze Familie haben können.
Bedrohlich ist aus unserer Sicht gar nicht so sehr das Erbmerkmal selbst, sondern bedrohlich ist es, wenn eine Familie von dem Risiko nichts weiß. Wenn man die genetische Veränderung kennt, so kann man sich schützen. Wir haben noch keine unserer Patientinnen/-en an einem Krebs verloren, die sich bei einem Nachweis der genetischen Veranlagung entsprechend verhalten haben!
Es ist möglich, dass auch in Deutschland eine genetische Diagnostik an einem durch Retortenbefruchtung gezeugten Embryo vor der Einpflanzung in den Mutterleib bei BRCATrägerinnen und –Trägern erlaubt wird. So könnte man diese Veränderung der nächsten Generation ersparen. Das Stichwort ist Präimplantationsdiagnostik, die bis 2010 in Deutschland auch bei schwersten genetischen Erkrankungen verboten war. Es durften potentiell genetische kranke Kinder gezeugt werden, um sie dann nach einer Pränataldiagnostik umzubringen!
Dies waren und sind die moralischen Vorstellungen bestimmter Politiker und Kreise in unserer Gesellschaft. Dr. med. Matthias Bloechle, Frauenarzt und Reproduktionsmediziner, hat 2005 erstmals die PID in Deutschland illegal durchgeführt und sich dann selbst angezeigt. Der Bundesgerichtshof hat ihn 2010 endgültig freigesprochen. Dr. Bloechle hat mit einer bemerkenswerten Zivilcourage die Regierung zum Handeln gezwungen. Anfänge der PID sind jetzt erlaubt, aber der Gesetzgeber hat alles so teuer und kompliziert gemacht, dass die meisten Betroffenen wohl zunächst weiter ins Ausland gehen werden. Bloechle stammt aus einem Pfarrershaushalt. Er war Mitglied bei den Grünen, verlies diese jedoch weil sie ihm zu dogmatisch waren und ist jetzt Mitglied der FDP. Bloeche ist Vater von 5 Kindern.
Wir stehen Ihnen (auch den Männern) jederzeit für ausführliche Gespräche zu diesem
Thema zur Verfügung.